Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1989

Geschäftszahl

89/16/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1233/64 E 24. Februar 1966 VwSlg 3417 F/1966; RS 2

Stammrechtssatz

Die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen Erläuterungen zum österreichischen Zolltarif stellen zwar keine Rechtsquelle dar, sie lassen jedoch erkennen, an welche Auslegung der Bestimmungen der Tarifnummern gedacht ist.