Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1990

Geschäftszahl

89/15/0141

Rechtssatz

Eine durch Unternehmens(Betriebs)Veräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld ist vom Haftungstatbestand des Paragraph 14, Absatz eins, Litera a, BAO umfaßt (Hinweis E 12.12.1988, 88/15/0017).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 467;