Verwaltungsgerichtshof
27.08.1990
89/15/0122
GRS wie 85/17/0163 E 23. Mai 1986 RS 5
Die Abgabenerhöhung gem Paragraph 8, Absatz 4, Litera b, KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des Ausmaßes der Erhöhung einer Begründung iSd Gesetzes bedarf.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 579;