Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1990

Geschäftszahl

89/15/0119

Rechtssatz

Bei Leistungen eines ausländischen Unternehmers an einen nicht befreiten Leistungsempfänger kommt die Steuerbefreiung gem Paragraph eins, Verordnung Bundesgesetzblatt 800 aus 1974, nicht in Betracht.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 63;