Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1990

Geschäftszahl

89/15/0119

Rechtssatz

Im auf die Einhebung und nicht auf die Festsetzung der Abgaben abstellenden Nachsichtverfahren kann nicht geltend gemacht werden, der Abgabenbescheid wäre unzutreffend. Dies würde im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0132).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 63;