Verwaltungsgerichtshof
25.06.1990
89/15/0119
Im auf die Einhebung und nicht auf die Festsetzung der Abgaben abstellenden Nachsichtverfahren kann nicht geltend gemacht werden, der Abgabenbescheid wäre unzutreffend. Dies würde im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0132).
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;