Verwaltungsgerichtshof
08.10.1990
89/15/0112
Bilden Kaufvertrag über die Liegenschaft und der zivilrechtlich als Werkvertrag zu qualifizierende Vertrag über die Errichtung des Gebäudes eine wirtschaftliche Einheit, so vermag der Abschluß des gesonderten Werkvertrages die Bauherreneigenschaft des Erwerbers nicht zu begründen (Hinweis E 20.1.1983, 81/16/0171).