Verwaltungsgerichtshof
08.10.1990
89/15/0112
GRS wie 0759/74 E 1. April 1976 RS 2
Als "Bauherr" kommt nur derjenige in Betracht, der das preisliche Risiko der Bauherstellung trägt, was für den Erwerber eines mit einem ideellen Grundstücksanteil verbundenen Geschäftsanteiles zu einem "Fixpreis" nicht zutrifft.