Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1990

Geschäftszahl

89/15/0112

Rechtssatz

Der Abschluß des Bauvertrages nach Erteilung der Baubewilligung und die Errichtung eines bereits Fertig geplanten Bauwerkes sprechen gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers (Hinweis E 18.11.1982, 82/16/0094).