Verwaltungsgerichtshof
08.10.1990
89/15/0112
GRS wie 81/16/0117 E 16. September 1982 RS 1
Kommt dem Beschwerdeführer im Verhältnis zur Baubehörde die Eigenschaft eines Bauwerbers nicht zu, so stellt dies ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme seiner Bauherrneigenschaft dar (Hinweis E 17.2.1978, 728/76 und 1949/77).