Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1990

Geschäftszahl

89/15/0110

Rechtssatz

(Ausländische) Zollamtsbestätigungen, die lediglich die Zahlung von Eingangsabgaben quittieren, erfüllen die Anforderungen an den in Paragraph 7, Absatz 2, UStG 1972 normierten Ausfuhrnachweis durch Versendungsbelege in keiner Weise.