Verwaltungsgerichtshof
21.05.1990
89/15/0110
Als Versendungsbeleg iSd Paragraph 7, Absatz 2, UStG 1972 können nur solche im Zuge der Ausfuhr produzierten Urkunden angesehen werden, aus denen die Versendung in das Ausland hervorgeht und die hinreichend die Gewähr dafür bieten, daß der versendete Gegenstand auch tatsächlich in das Ausland gelangt.