Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1990

Geschäftszahl

89/15/0083

Rechtssatz

Den Beginn der Verjährung betreffend stellt Paragraph 209, Absatz 3, BAO in der Fassung 1987/312 nach wie vor auf die Entstehung des Abgabenanspruches ab.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 6;