Verwaltungsgerichtshof
17.09.1990
89/15/0070
Die Ausstellung einer Rechnung vor der durch den Käufer erfolgten Ausfuhr eines Gegenstandes (hier: eines Bootes) lässt (im Zusammenhand mit anderen Umständen) den Schluss zu, dass die Übertragung der Verfügungsmacht über den Gegenstand bereits vor der Ausfuhr und somit im Inland erfolgte.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 243;