Verwaltungsgerichtshof
02.04.1990
89/15/0005
Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 19;