Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1990

Geschäftszahl

89/15/0005

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 19;