Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Geschäftszahl

89/14/0285

Rechtssatz

Alter und Gesundheitszustand des AbgPfl können nur insoweit mit der Einbringung von Abgaben in Zusammenhang gebracht werden, als ihm durch diese Umstände die Entrichtung von Steuerschulden erschwert wird (Hinw E 4.4.1989, 88/14/0245).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 340;