Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1993

Geschäftszahl

89/14/0248

Rechtssatz

Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer Paragraph 8,, 86).