Verwaltungsgerichtshof
11.06.1991
89/14/0217
Ist ein Bescheid zwar an den Bf adressiert, wird hiebei jedoch der Bf, vertreten durch seinen ausgewiesenen steuerlichen und anwaltlichen Vertreter, namentlich angeführt, und wird diesem Vertreter der Bescheid zugestellt, so wird er dem Bf gegenüber erlassen.