Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1991

Geschäftszahl

89/14/0217

Rechtssatz

Ist ein Bescheid zwar an den Bf adressiert, wird hiebei jedoch der Bf, vertreten durch seinen ausgewiesenen steuerlichen und anwaltlichen Vertreter, namentlich angeführt, und wird diesem Vertreter der Bescheid zugestellt, so wird er dem Bf gegenüber erlassen.