Verwaltungsgerichtshof
30.01.1990
89/14/0212
Aufwendungen für Reisen iZm der Tätigkeit als Personalvertreter sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften des Personalvertreters aus seiner nichtselbständigen Arbeit im öff Dienst. Dies auch dann nicht, wenn der Personalvertreter vom Dienst freigestellt ist (Anwendbarkeit des zum Betriebsratsmitglied nach ArbVG ergangenen E 16.9.1986, 86/14/0114).
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 356;