Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1990

Geschäftszahl

89/14/0212

Rechtssatz

Aufwendungen für Reisen iZm der Tätigkeit als Personalvertreter sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften des Personalvertreters aus seiner nichtselbständigen Arbeit im öff Dienst. Dies auch dann nicht, wenn der Personalvertreter vom Dienst freigestellt ist (Anwendbarkeit des zum Betriebsratsmitglied nach ArbVG ergangenen E 16.9.1986, 86/14/0114).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 356;