Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

89/14/0197

Rechtssatz

Ist nicht ausdrücklich vereinbart, daß die USt zum Kaufpreis hinzukommt, ist der Käufer nicht verpflichtet, die USt neben dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 455;