Verwaltungsgerichtshof
27.02.1990
89/14/0197
Ist nicht ausdrücklich vereinbart, daß die USt zum Kaufpreis hinzukommt, ist der Käufer nicht verpflichtet, die USt neben dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 455;