Verwaltungsgerichtshof
21.12.1989
89/14/0196
Der Umstand, daß der nachzusehende Abgabenrückstand aus "Automatikabgaben" besteht, schließt die Annahme einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht aus (Hinweis E 30.3.1976, 1881/75, VwSlg 4960 F/1976), insb dann nicht, wenn die Nachsicht die Existenz des Unternehmens des AbgPfl (und seiner Familie) sichert.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 238;
AnwBl 1990/7, S 392;