Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1989

Geschäftszahl

89/14/0196

Rechtssatz

Der Umstand, daß der nachzusehende Abgabenrückstand aus "Automatikabgaben" besteht, schließt die Annahme einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht aus (Hinweis E 30.3.1976, 1881/75, VwSlg 4960 F/1976), insb dann nicht, wenn die Nachsicht die Existenz des Unternehmens des AbgPfl (und seiner Familie) sichert.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 238;

AnwBl 1990/7, S 392;