Verwaltungsgerichtshof
20.11.1990
89/14/0156
Der Erbe von Betriebsvermögen, der einem Vermächtnisnehmer in Erfüllung der ihm testamentarisch auferlegten Pflichten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens überträgt, tätigt eine Entnahme; er führt diese Wirtschaftsgüter in Erfüllung des Testamentes (wie im Falle einer Schenkung) betriebsfremden Zwecken zu.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/14/0157