Verwaltungsgerichtshof
17.10.1989
89/14/0124
Die Reduzierung des menschlichen Lebens auf ein Mittel zum Zweck verstößt gegen die Menschenwürde (hier: Erzeugung von Nachkommenschaft unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von Gefahren seelischer Erkrankung infolge Kinderlosigkeit).
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 153;