Verwaltungsgerichtshof
26.06.1990
89/14/0122
Eine Berufungsvorentscheidung, die ausdrücklich eine Berufung gegen Bescheide erledigt, die zu dem angegebenen Datum nicht ergangen sind und somit nicht existieren, geht ins Leere.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 18;