Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1990

Geschäftszahl

89/14/0109

Rechtssatz

Für die steuerliche Anerkennung eines Werkvertragsverhältnisses zwischen Ehegatten bedarf es besonderer Vereinbarungen, deren Inhalt eine über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende Verpflichtung umfassen muß. Darüber hinaus setzt nach stRSp die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen voraus, daß sie nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, sie einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und sie zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0090).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 519;