Verwaltungsgerichtshof
29.01.1991
89/14/0088
Für die steuerliche Anerkennung von Werkvertragsverhältnissen zwischen Ehegatten bzw zwischen Eltern und Kindern bedarf es besonderer Vereinbarungen, deren Inhalt eine über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende Verpflichtung umfassen muß.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;