Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1991

Geschäftszahl

89/14/0088

Rechtssatz

Übertragungen der örtlichen Zuständigkeit im Wege der Delegierung sind nur zwischen Behörden der untersten Stufe (und zwar vor Erlassung einer Berufungsvorentscheidung) zulässig.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 534;