Verwaltungsgerichtshof
29.01.1991
89/14/0088
Will der AbgPfl eine Unzuständigkeit der Behörde aus der Lage der vermieteten Wohnung ableiten, so ist ihm entgegenzuhalten, daß die BAO eine gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen mangelnder Identität von Lagefinanzamt und Wohnsitzfinanzamt nicht kennt.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;