Verwaltungsgerichtshof
17.09.1990
89/14/0071
Ist es zweifelhaft, ob eine Subvention vorliegt, muß geprüft werden, ob die Zuwendung auch ohne Gegenleistung des Empfängers gegeben worden wäre (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0209, VwSlg 6105 F/1986).
Besprechung in:
ÖStB 1991, 199;