Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1990

Geschäftszahl

89/14/0071

Rechtssatz

Ist es zweifelhaft, ob eine Subvention vorliegt, muß geprüft werden, ob die Zuwendung auch ohne Gegenleistung des Empfängers gegeben worden wäre (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0209, VwSlg 6105 F/1986).

Beachte

Besprechung in:

ÖStB 1991, 199;