Verwaltungsgerichtshof
30.01.1990
89/14/0054
GRS wie 1286/75 E 20. Februar 1976 VwSlg 4944 F/1976 RS 2
Gem Paragraph 2, Absatz 8, FLAG ist im Zweifel lediglich ein Vergleich zwischen den Beziehungen zu den in Betracht kommenden Staaten zu ziehen, weshalb nicht verlangt werden darf, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ausschließlich Österreich gelten.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 289;