Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1990

Geschäftszahl

89/14/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1286/75 E 20. Februar 1976 VwSlg 4944 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Gem Paragraph 2, Absatz 8, FLAG ist im Zweifel lediglich ein Vergleich zwischen den Beziehungen zu den in Betracht kommenden Staaten zu ziehen, weshalb nicht verlangt werden darf, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ausschließlich Österreich gelten.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 289;