Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

89/14/0023

Rechtssatz

Zivilgerichtliche Entscheidungen bzw Statistiken des BMJ betreffend die Höhe des Unterhalts können zwar hilfsweise zur Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, herangezogen werden. In erster Linie sind jedoch für die Klärung dieser Frage steuerrechtliche Bestimmungen und Grundsätze maßgeblich.

Beachte

Siehe:

86/14/0192 E 19. September 1989

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 116;