Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
89/14/0023
Zivilgerichtliche Entscheidungen bzw Statistiken des BMJ betreffend die Höhe des Unterhalts können zwar hilfsweise zur Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, herangezogen werden. In erster Linie sind jedoch für die Klärung dieser Frage steuerrechtliche Bestimmungen und Grundsätze maßgeblich.
Siehe:
86/14/0192 E 19. September 1989
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 116;