Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
89/13/0252
Die Sanierungsbedürftigkeit eines Unternehmens kann nicht alleine anhand der abgabenrechtlichen Begriffe Gewinn und Umsatz gemessen werden, sondern ist auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere der Liquidität) zu entscheiden (Hinweis Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmungssanierung, Seite 274).