Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1990

Geschäftszahl

89/13/0213

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0067 E 16. März 1989 VwSlg 6388 F/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Lösung der Frage, ob jemand eine wissenschaftliche Tätigkeit entfaltet, kann es nur um die Beurteilung solcher Tätigkeiten gehen, die im Streitjahr in Form von Einkünften ihren Niederschlag fanden.