Verwaltungsgerichtshof
05.02.1992
89/13/0111
Die in Rechnungen über In-sich-Geschäfte des Abgabepflichtigen ausgewiesenen Vorgänge stellen keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen dar, die zu einem Steuerausweis im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins, UStG 1972 berechtigen.
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 646;