Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.1992

Geschäftszahl

89/13/0111

Rechtssatz

Die in Rechnungen über In-sich-Geschäfte des Abgabepflichtigen ausgewiesenen Vorgänge stellen keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen dar, die zu einem Steuerausweis im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins, UStG 1972 berechtigen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 646;