Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1991

Geschäftszahl

89/13/0093

Rechtssatz

Zahlungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen iSd Paragraph 34, EStG 1972 dar. Dabei wird einkommensteuerlich nicht differenziert, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge durch Verluste der Gesellschaft verloren geht, ob er spätere Einlagen tätigt oder ob er Schulden der Gesellschaft bezahlt, ohne sich an ihr regressieren zu können. Hiebei handelt es sich immer um Kapitalanlagen, deren Verlust oder mangelnde Realiserungsmöglichkeit einkommensteuerlich ebenso wenig Berücksichtigung finden wie etwa die Wertminderung von Aktien im Privatvermögen oder die Uneinbringlichkeit privater Geldforderungen (Hinweis E 5.7.1988, 85/14/0111; E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065).