Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1991

Geschäftszahl

89/13/0093

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH wurde Paragraph 34, EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Mißerfolge, die ja die verschiedensten Ursachen haben können, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (Hinweis E 3.7.1962, 799/60; E 26.9.1985, 85/14/0116, VwSlg 6032 F/1985).