Verwaltungsgerichtshof
26.05.1993
89/13/0082
GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2
Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern eine Gestaltung der Vertragsbedingungen wie unter Fremden erforderlich (Hinweis E 5.11.1991, 89/13/0093).