Verwaltungsgerichtshof
21.02.1990
89/13/0050
Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 2;