Verwaltungsgerichtshof
16.01.1991
89/13/0037
GRS wie 2696/76 E 13. September 1977 VwSlg 5154 F/1977 RS 2
Ist der Steuerpflichtige wegen der Körperbehinderung zu seiner Fortbewegung auf den Pkw angewiesen, dann kann er die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die nichtberufliche Mehrbenützung des Pkw gegenüber gesunden Steuerpflichtigen entstehen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der notwendige und angemessene Mehraufwand sind jene Auslagen, die nicht auf die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen; ihre Höhe kann beim Fehlen differenzierender Unterlagen nur geschätzt werden.