Verwaltungsgerichtshof
16.12.1992
89/12/0019
GRS wie VwGH E 1992/05/20 91/12/0017 1
Die Zahl der dem Leiter einer Abteilung unterstellten Bediensteten für sich alleine macht noch nicht die Leitungsfunktion zu einer besonderen
(Hinweis E 26.5.1986, 84/12/0222).