Verwaltungsgerichtshof
20.02.1990
89/11/0252
Von der Bestimmung des Paragraph 64, Absatz 2, AVG darf bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung (wegen Verkehrsunzuverlässigkeit) auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn kein Mandatsbescheid vorangegangen ist und seit dem zugrundeliegenden Vorfall bereits zwei Monate verstrichen sind.