Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1990

Geschäftszahl

89/11/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0243 E 16. Jänner 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd Paragraph 64, Absatz 2, AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, ausschließen, weil in diesem Fall die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge geboten ist. (Hinweis auf E vom 8.7.1983, 82/11/0117)