Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1990

Geschäftszahl

89/11/0210

Rechtssatz

Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach Paragraph 66, Absatz 2, Litera f, erster Fall KFG schon begrifflich gegeben.