Verwaltungsgerichtshof
23.10.1990
89/11/0173
Die Bindung des Arbeitsamtes an gerichtliche Entscheidungen gem Paragraph 7, Absatz eins, erster Satz IESG tritt nur im Rahmen der materiellen Rechtskraft der Entscheidung ein, sodaß hinsichtlich der vom Urteil nicht erfaßten Ansprüche auch keine bindende Wirkung bestehen kann (Hinweis E 13.2.1985, 84/11/0171).