Verwaltungsgerichtshof
23.10.1990
89/11/0173
GRS wie 85/11/0267 E 2. Juli 1986 RS 1
Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches iSd Paragraph eins, Absatz 2, IESG zu prüfen hat. (Hinweis auf E vom 14.12.1979, 2920/78, VwSlg 9992 A/1979)