Verwaltungsgerichtshof
20.02.1990
89/11/0129
GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5
Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach Paragraph 66, Absatz 2, Litera f, erster Fall KFG schon begrifflich gegeben.