Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1989

Geschäftszahl

89/11/0029

Rechtssatz

Der Sozialhilfeempfänger hat in den in Paragraph 4, Absatz 2, Tir SHV genannten Monaten Anspruch auf den doppelten Richtsatz und nicht nur auf die doppelte Differenz zwischen dem Richtsatz und seinem verfügbaren Einkommen.