Verwaltungsgerichtshof
09.05.1989
89/11/0029
Der Sozialhilfeempfänger hat in den in Paragraph 4, Absatz 2, Tir SHV genannten Monaten Anspruch auf den doppelten Richtsatz und nicht nur auf die doppelte Differenz zwischen dem Richtsatz und seinem verfügbaren Einkommen.