Verwaltungsgerichtshof
23.04.1990
89/10/0220
Folgender Erledigung kommt Bescheidcharakter iSd Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG nicht zu: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! In der Anlage wird Ihnen die fachliche Stellungnahme der naturschutzbehördlichen Amtssachverständigen vom 17.1.1989 zur Information übermittelt. Wie aus dem Inhalt dieser Stellungnahme hervorgeht, sieht die LReg keine Veranlassung, eine Abänderung der Grenzziehung des Naturschutzgebietes "XY" vorzunehmen. Hochachtungsvoll! Für die LReg: Dr Z ".