Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1990

Geschäftszahl

89/10/0220

Rechtssatz

Folgender Erledigung kommt Bescheidcharakter iSd Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG nicht zu: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! In der Anlage wird Ihnen die fachliche Stellungnahme der naturschutzbehördlichen Amtssachverständigen vom 17.1.1989 zur Information übermittelt. Wie aus dem Inhalt dieser Stellungnahme hervorgeht, sieht die LReg keine Veranlassung, eine Abänderung der Grenzziehung des Naturschutzgebietes "XY" vorzunehmen. Hochachtungsvoll! Für die LReg: Dr Z ".