Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Geschäftszahl

89/10/0202

Rechtssatz

Wenn die belBeh unter Berufung auf die besondere Schulung der Kontrollorgane und ihre Berufserfahrung sowie auf die Ablegung eines Diensteides ihrer Darstellung mehr Glauben schenkte als der gegenteilig lautenden Verantwortung des Bf, widerspricht dies weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut.