Verwaltungsgerichtshof
26.02.1990
89/10/0202
Wenn die belBeh unter Berufung auf die besondere Schulung der Kontrollorgane und ihre Berufserfahrung sowie auf die Ablegung eines Diensteides ihrer Darstellung mehr Glauben schenkte als der gegenteilig lautenden Verantwortung des Bf, widerspricht dies weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut.