Verwaltungsgerichtshof
26.02.1990
89/10/0202
Ob ein Akt der Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß zB eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht, kann der VwGH auf Grund seiner eingeschränkten Prüfungsbefugnis in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen.