Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Geschäftszahl

89/10/0202

Rechtssatz

Ob ein Akt der Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß zB eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht, kann der VwGH auf Grund seiner eingeschränkten Prüfungsbefugnis in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen.