Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1990

Geschäftszahl

89/10/0193

Rechtssatz

Unter einem Ried ist eine bestimmte Art von Flachmoor zu verstehen; es muß sich der Begriff des Riedes durch ein zusätzliches Merkmal von jenem des Flachmoores unterscheiden.